Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeitern zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems. Kleineren Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 50 und 249 wird dabei eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, einen umfassenden Schutz für Whistleblower zu gewährleisten und diese vor möglichen Repressalien zu schützen.

 

Die Leistungen der cisKom GmbH

Das Hinweisgebersystem wurde an unser Team aus Datenschutzexperten ausgelagert.
Wir kümmern uns um den Aufbau und die Implementierung der Whistleblower Software, das Management der anonymen Hinweise und stellen auch die notwendigen Meldekanäle zur Verfügung.
Die Identität des Hinweisgebers ist über einen technisch abgesicherten Kommunikationsweg geschützt.
Der Hinweisgeber kann wählen, ob er anonym meldet oder seine Kontaktdaten hinterlässt.

Mit der Einrichtung des Hinweisgebersystems erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht und schaffen überdies auch Vertrauen in die interne Meldestelle.

Zudem profitieren Sie bei der cisKom GmbH von unserem einzigartigen interdisziplinären Netzwerk und Experten-Knowhow.

 

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