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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die EU-DS-GVO gilt ab 25. Mai 2018 und soll das Datenschutzniveau innerhalb der EU angleichen und die Rechte der Betroffenen stärker schützen. Sowohl für Unternehmen als auch für Betroffene gibt es im Datenschutz zahlreiche und weitreichende Änderungen zu beachten. Die notwendigen (Neu)Regelungen müssen festgelegt und deren Implementierungen durchgeführt werden!

Wer muss die EU DSGVO beachten?

Die DS-GVO gilt für jede Person oder Organisation, die personenbezogene Daten elektronisch oder nicht automatisiert in einer strukturierten Ablage verarbeitet.
Betroffen von der DS-GVO sind folglich

      • Unternehmen
      • Vereine,
      • Verbände,
      • Parteien,
      • Stiftungen,
      • Körperschaften des öffentlichen Rechts und Einrichtungen des Bundes, der Länder und Kommunen.

 

    Die Vorschriften der DS-GVO sind von einem Ein-Personen-Unternehmen genauso einzuhalten wie von einem Konzern.

 

Sanktionen und Rechtsbehelfe

Der Gesetzgeber prüft mit permanent steigender Aufmerksamkeit die Einhaltung und Umsetzung der festgelegten Regelungen. Bei Datenschutzverstößen müssen Unternehmen mit hohen Bußgeldern (20 Mio. bzw. 4% vom Weltjahresumsatz), Imageschäden sowie weiteren Haftungsrisiken rechnen. Für festgestellte Verstöße haften jeweils der Inhaber und/oder gesetzliche Vertreter persönlich! Also Sie, der Chef bzw. die Geschäftsleitung des Unternehmens.

Was ändert sich für Sie und Ihr Unternehmen?

Die Sensibilität für das Thema Datenschutz muss und wird stark steigen!

      • Umfangreiche Nachweise sind zu führen!
      • Haftungsrahmen und Haftungshöhe erhöhen sich erheblich!
      • Erhöhte Hinweis und Aufklärungspflichten
      • Anzeigepflichte für Datenschutzverletzungen
      • ……….
      In jedem Fall ein erhöhter Aufwand!!!!!!!!

Sind Sie ausreichend vorbereitet?

Wir können Ihr Externer Datenschutzbeauftragter sein!

Greifen Sie auf externen Rat zurück und sparen Sie Zeit und Kosten.
Wir stellen Ihrem Unternehmen bei Bedarf einen externen Datenschutzbeauftragten zur Seite.
So sparen Sie unter anderem die Kosten für die Freistellung, die Ausbildung und laufende Schulung Ihres internen Datenschutzbeauftragten.

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